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„Mein Haus, mein Auto, mein Boot“. An die TV-Werbung einer Bank erinnern die Arbeitsgebiete von Rechtsanwalt Stefan Neu, der in den Bereichen unter anderem für  Immobilien-, Bau- und Architekten-, Werkvertrags-, Verkehrs- sowie Handels- und Gesellschaftsrecht tätig ist. „Das ist ein sehr emotionsgeladenes Metier, denn am Ende geht es um des Deutschen liebstes Kind: sein Geld!“ widerspricht Neu der Ansicht, hier ginge alles nur sachlich zu.
 
Der gebürtige Bergisch-Gladbacher (Jahrgang 1965) studiert nach dem Abitur in Köln Betriebswirtschaftslehre und Jura. Dieses Fach weckt in ihm wieder die alte Leidenschaft für die deutsche Sprache. „Geschickte Formulierkunst und ein entsprechend souveränes Auftreten gepaart mit guten Kenntnissen in der Zivilprozessordnung führen oftmals vor Gericht zum Erfolg,“ meint Neu. Daher rät der Fachmann fast immer zur Klage. Sie lohne sich, um einen Vergleich anzustreben oder auch, um Klarheit zu gewinnen. Neu: „Denn nichts ist schlimmer als jahrelang zu bedauern: Ach, hätte ich doch damals auf den Anwalt gehört, hätte ich es doch probiert.“
 
Dem Juristenrat vertraut beispielsweise ein ehemaliger prominenter Fußballspieler, der für den Geburtstag eines Ostblock-Präsidenten ein neues Luxusfahrzeug organisieren soll. Als der Automobilhersteller aus fadenscheinigen Gründen nicht pünktlich liefern will, stellt Neu beim zuständigen Landgericht per Kurier einen Eilantrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung zur Durchsuchung sämtlicher Produktionsstätten nach dem Auto und informiert den Verkäufer. „Er dachte, ich hätte die einstweilige Verfügung bereits erhalten. Eine Stunde nach meinem Anruf erhielt mein Mandant das Fahrzeug“, meint der clevere Rechtsanwalt.