Familienrecht
  • Erstellung und Prüfung von Eheverträgen und sonstigen notariellen Vereinbarungen bei Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Beratung im Trennungsfall bezüglich sämtlicher sich daraus ergebender rechtlicher Fragen
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen in Bezug auf Kindesunterhalt sowie Ehegattenunterhalt während der Trennung und nach der Scheidung
  • Beratung und Vertretung bei der Vermögensauseinandersetzung sämtlicher Vermögenswerte einschließlich Immobilien (Zugewinnausgleich, ehebedingte Zuwendungen, bis hin zu Teilungsversteigerungsverfahren)
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